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 Wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208 016

In Unternehmen müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer befähigten Person geprüft werden. Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Der Unternehmer ist laut Betriebssicherheitsverordnung hierfür Verantwortlich.

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